Eingetragen von NRW LFDK am 21.03.2017 10.46 Uhr

Sozialversicherung für selbstständige Künstler. Schwerpunkt: Künstlersozialkasse

Für selbstständige Künstler ist die Künstlersozialkasse (KSK) ein wichtiges Standbein der persönlichen sozialen Absicherung. Sie bindet Künstler in das System der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. 

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um über die KSK versichert zu werden und was unter der KSK-Abgabepflicht für Verwerter künstlerischer Leistungen zuverstehen ist, sind die Hauptthemen dieser Informationsveranstaltung. Daneben geht es auch um einzelne sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, die selbstständige Künstler zu Mitgliedern und Beitragszahlern in der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung machen können. 

Die Veranstaltung ist eine verständliche und praxisbezogene Einführung in das Thema Sozialversicherung. Hier informiert zu sein ist wichtig, denn Selbstständige (Künstler) müssen sich um ihre Sozialversicherung selbst kümmern und ihre gesetzlichen Pflichten kennen.

Termin: Mo, 3. April 14-17 Uhr // Teilnahmegebühr: 30 €/ 15 € (erm.)

Ort: nrw landesbuero tanz, Im MediaPark 7, Köln - Referentin: Alexa Jünkering (Unternehmensbüro Selbstständigkeit) 

in Kooperation mit dem nrw landesbuero tanz

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