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Projektförderung

Öffentliche Ausschreibung der Projektförderung 2011

Das NRW Landesbüro Freie Kultur fördert mit Mitteln des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen heraus-ragende Projekte der Freien Kulturszene in NRW.

Vorbehaltlich der Zuwendung durch das Land werden dem NRW Landesbüro Freie Kultur im Jahr 2011 hierfür wieder Mittel zur Verfügung stehen.

Diese Fördergelder sind allen Sparten und künstlerischen Arbeitsfeldern zugänglich, deren Projekte sich durch künstlerische Qualität auszeichnen und neue Impulse für die Arbeit und Entwicklung der freien Szene geben.

Förderanträge können in 2010 zum nächsten Stichtag 15. Dezember eingereicht werden.

Kulturelle Initiativen, Vereine, Zusammenschlüsse oder Einzel-personen, die ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, können Förderanträge stellen.

Der nächste Stichtag ist der 15. Dezember 2010 !

Antragsformulare, Vergaberichtlinien und die Hinweise zum Ausfüllen eines Antrages für die Fördermittel können unter dem Punkt Downloads heruntergeladen werden.

Als Servicebüro und Interessenvertretung der freien Kulturszene steht das NRW Landesbüro Freie Kultur mit seinem vielfältigen Beratungsangebot natürlich auch bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Grundsätze der Förderung

Das NRW Landesbüro Freie Kultur fördert mit Mitteln des Ministerpräsidenten des Landes NRW herausragende Projekte der freien Kulturszene in Nordrhein-Westfalen. Die geförderten Vorhaben sollen sich durch Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit der freien Kulturszene in NRW geben. Sie müssen in NRW produziert und präsentiert werden.

Über die Förderung einzelner Projekte hinaus will das NRW Landesbüro Freie Kultur

Die Förderungsmöglichkeiten des NRW Landesbüro Freie Kultur erstrecken sich auf alle künstlerischen / kulturellen Sparten und Arbeitsfelder.

Förderungsschwerpunkte

Die Förderungsschwerpunkte des NRW Landesbüros Freie Kultur dienen der Orientierung der Antragsteller. Im Sinne einer aktiven Förderungspolitik verdeutlichen sie vorrangige Ziele für die Weiterentwicklung der freien Kulturszene in NRW.

Die Zuordnung eines Antrags zu den nachfolgenden Schwerpunkten ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung für eine Förderung.

  1. Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die kulturelle Entwicklung in Nordrhein-Westfalen stärken.
    (Innovationsförderung)
  2. Projekte, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der beteiligten Sparte/n geben.
    (Modellförderung)
  3. Veranstaltungen und Projekte, die dem künstlerischen Austausch und der Zusammenarbeit unterschiedlicher Sparten und Genres dienen.
    (Austauschförderung)
  4. Initiativen zur Vernetzung und Schaffung von langfristig stabilen Strukturen der regionalen und landesweiten Kooperation in einzelnen Arbeitsfeldern und Sparten.
    (Strukturförderung)
  5. Vorhaben und Programme, die dem künstlerischen Austausch auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene dienen.
    (Transferförderung)
  6. Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen dem NRW Landesbüro Freie Kultur und anderen Institutionen, Organisationen und Einzelvorhaben mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.
    (Kooperationsförderung)

Die Vergabe von Mitteln des NRW Landesbüros Freie Kultur erfolgt auf der Grundlage nachfolgender Vergaberichtlinien:

  1. Anträge können gestellt werden von natürlichen oder juristischen Personen, die in der Regel nachweislich ihren künstlerischen Arbeitsschwerpunkt seit mindestens 2 Jahren in NRW haben.
  2. Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie die im Abschnitt „Antragstellung“ beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Die Geschäftsstelle hat auf die Erfüllung dieser Voraussetzungen zu achten. Im Einzelfall ist eine Beratung der Antragsteller durch die Geschäftsstelle möglich.
  3. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium des NRW Landesbüros Freie Kultur. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragstellern ohne Begründung mit.
  4. Antragsfristen
    Die Antragsfristen sind verbindlich. Sie werden vom Kuratorium festgelegt. Anträge müssen bis zum 15. Dezember eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
  5. Beratung und Hilfe bei der Antragstellung Antragsteller sollen rechtzeitig – in der Regel bis 2 Monate vor Antragschluss – eine Beratung durch das NRW Landesbüro Freie Kultur für die geplante Antragstellung in Anspruch nehmen. Vor der verbindlichen Antragsannahme kann das Büro zum persönlichen Beratungsgespräch bitten. Bei Anträgen mit mehr als € 100.000 Gesamtetat ist diese persönliche Beratung verbindlich.
  6. Antragstellung
    Die Antragstellung an das NRW Landesbüro Freie Kultur erfolgt auf einem Antragsformular (wird von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt). Nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache ist auch eine formlose Antragstellung möglich. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Bestimmte Angaben sind grundsätzlich erforderlich:
    - Name, Anschrift, ggfls. Rechtsform des Antragstellers
    - Beschreibung und Begründung des Projektes
    - Finanzierungsplan (Einnahmen und Ausgaben)
    - Zeitplan (Beginn und Abschluss des Projektes)
  7. Verwendung der Fördermittel und Verwendungsnachweis, Eigenanteil, Auszahlung
    Die vom NRW Landesbüro Freie Kultur bewilligten Mittel müssen entsprechend den allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest- P) verwendet werden. Die ANBest-P sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides. Der Eigenanteil des Antragstellers muss mindestens 10% der Projektkosten betragen. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung. Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes auf dem entsprechenden Vordruck vorzulegen.
  8. Bei allen Veröffentlichungen (Plakate, Programmhefte, Dokumentationen, Pressemitteilungen), die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen, ist an exponierter Stelle und allein stehend auf die Förderung nach folgendem Muster hinzuweisen:
    „gefördert durch das NRW Landesbüro Freie Kultur mit Mitteln des Ministerpräsidenten des Landes NRW.“ Außerdem müssen das NRW-Logo und das Landeswappen sowie des Logo des NRW Landesbüros Freie Kultur abgedruckt werden. (Muster als download oder über die Geschäftsstelle erhältlich)
  9. Die Arbeiten am Projekt dürfen vor dem Zeitpunkt der Bewilligung nicht begonnen worden sein. Das Projekt muss im Jahr der Bewilligung abgeschlossen sein.
  10. Eine angemessene Beteiligung Dritter (z.B. Stadt) an der Finanzierung wird vorausgesetzt.


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